Montag, 2. August 2010

Was soll ich glauben

Bundeskanzleramt Willy Brandt Straße 1D-10557 Berlin-Tyskland

Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37D-10117 Berlin-Tyskland

Bundesgerichtshof D-78125 Karlsruhe-Tyskland

Euer Refer.: Mein Refer: brd justis Dato: 18. Juni 2009


Was soll ich glauben

Sehr geehrte Damen und Herren,


Als ein Freund Deutschlands möchte ich Sie bitten, mir Aufklärung über Zusammenhänge zu geben, die in der Öffentlichkeit Norwegens lebhaft diskutiert werden. In einem Brief der deutschen Botschaft in Oslo hat mir die Vertretung der BRD empfohlen, mich in diesen Fragen direkt an Sie zu wenden.



Hier wird vielfach nicht verstanden, ob und warum es in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend konträre Feststellungen von Gerichten über die Judenpolitik des Dritten Reiches gibt. In einem Rechtsstaat kann es nur eine einheitliche Rechtsprechung geben. Geschichtliche Tatsachen lassen sich ja nicht von Verfahren zu Verfahren anders und noch dazu gegensätzlich darstellen. Im Interesse des Ansehens Deutschlands in den skandinavischen Ländern möchte ich Sie bitten, diese Diskrepanzen aufzuklären, damit der Eindruck einer zwar drakonischen, aber willkürlichen Rechtsprechung gemildert werden kann.



1. Nürnberg, Dokument USSR 93, IMF Band VII Seite 214: In Madjanek wurden 1,7 Millionen mit Gas getötet. Nach den weitergeltenden alliierten Vorbehaltsrechten (2+4 Vertrag) sind Urteile der Alliierten ja auf Dauer "rechtsgültig und rechtswirksam" von der BRD-Justiz zu vertreten. Es würde also einen vertragswidrigen Akt des Bruches des positiven Rechts bedeuten, mit möglicherweise gravierenden internationalen Folgen, wenn BRD-Gerichte sich in ihren Tatsachenfeststellungen in Gegensatz zu den Gerichten der Alliierten stellten.


2. Landgericht Berlin 8. Mai 1950, 3/50: In Madjanek befanden sich keine Gaskammern.


3. Landgericht Düsseldorf 30. Juni 1981, XVII: Juden wurden in Madjanek mit Gas getötet

Weil diese Rechtsentscheidungen derart große Abweichungen aufweisen, möchte ich Sie um folgende Aufklärung ersuchen:


Offensichtlich wurden in der Zeit zwischen der Rechtsentscheidung in Nürnberg und jener des Landsgerichtes Berlin von 8. Mai 1950 forensische, bzw. kriminaltechnische Untersuchungen durchgeführt? Da nichts darüber bekanntgeworden ist, muß aufgeklärt werden: Welcher Art waren diese Untersuchungen und welches Ergebnis hatten sie? Welche heute offiziell vertretbare Version der geschichtlichen Ereignisse leitet sich davon ab?


Wurden solche Untersuchungen vielleicht in der Zeit zwischen der zitierten Rechtentscheidung des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 1950 und jener des Landgerichts Düsseldorf 1981 durchgeführt? Welches Ergebnis hatten diese Untersuchungen?


Sollten allerdings kriminaltechnische Untersuchungen nicht durchgeführt worden sein, wie ist dann die erhebliche Diskrepanz in den Tatsachenfeststellungen der drei Gerichte zu erklären?



Sollten diese Tatsachenfeststellungen nicht auf akribischen forensischen Untersuchungen beruhen, würde ich gerne erfahren, aus welchen Beweisen denn eigentlich der sichere Schluß gezogen werden konnte, daß in Majdanek und anderswo Juden überhaupt durch Giftgas ermordet worden seien? Sollte etwa die Annahme zutreffen, daß nur einigermaßen widerspruchsvolle Aussagen betroffener Zeugen für derart gravierende Feststellungen herangezogen worden sein könnten? Bekanntlich sind derartige Parteienaussagen vor Gerichten getätigt worden, auch in den Lagern in Deutschland selbst (etwa Dachau, Mauthausen, Buchenwald) hätten sich Tötungsanlagen befunden und Massenmorde mit Giftgas durchgeführt worden. In einer späteren Version der Geschichte der H.-These stellten aber Historiker (etwa der renommierte Martin Broszat) Konsens darüber her (und die offizielle Version folgte diesem gravierenden Wandel der Ansichten), daß sich Tötungsanlagen nur in den Lagern in Polen befunden hätten, und daß Massenmorde nur dort erfolgt seien. Parteienaussagen sind also unzuverlässig, wenn auch nie der Versuch einer Klärung unternommen wurde, ob es sich bei der Diskrepanz zwischen Zeugenaussagen und Wirklichkeit um bewußten Betrug oder um grobfahrlässigen Irrtum in diesen doch gewaltigen Anschuldigungen handelte. Im norwegischen Gerichtswesen legt man fast gar nicht Wert auf Augenzeugenschaft Betroffener, da ihre Bekundungen erfahrungsgemäß unzuverlässig und widerspruchsvoll sind. Forensischen Feststellungen und dokumentarischen Beweisen wird der Vorzug gegeben.


Zweitens bitte ich höflich darum, mir mitzuteilen, welche Tatsachen und Aspekte von Justiz und Administration der BRD für den weiten Begriff "Holocaust" denn heute als konstituierend erachtet werden. Es ist fast unmöglich geworden, aus den veröffentlichten Urteilen zu entnehmen, welche Gestalt der Begriff im Rechtsverständnis der BRD im Augenblick aufweist:


Die Ansichten zum Problem der Judenverfolgung in den Konzentrationslagern waren seit 1945 einem dauernden starken Wandel unterworfen. In Bezug auf die Zahl der Opfer, die überlieferten Tötungsmethoden, die jeweils angenommenen Orte der Tötungshandlungen und die Art und die Details der mitgeteilten zentralen Planung ist im Zuge dieses Wandels der Geschichte von der Holocaust-These eine derartige Vielfalt von Versionen bekannt, daß ein EU-Bürger nicht mehr wissen kann, welche Version denn gegenwärtig vertreten werden darf. Da aber angeblich die Gerichte der BRD in dieser Frage keine Beweise erheben, sondern ihre drakonischen Strafen lediglich unter Hinweis auf eine für jedermann verpflichtende "Offenkundigkeit" aussprechen, ist eine Klarstellung durch eine berufene Instanz der BRD dringlich! Es wäre anzuraten, daß Regierung oder Parlament der BRD von Zeit zu Zeit ein Kommuniqué darüber veröffentlichen.



Ein Beispiel: Im Nürnberger Tribunal wurde von den sowjetischen Anklägern vorgebracht, nach der Befreiung von Auschwitz durch sowjetische Truppen seien dort Tötungsanlagen in Form von riesigen, kilometerlangen unterirdischen Plattformen aus Stahl ("Fließband des Todes") aufgefunden worden, auf denen nach Flutung Tausende von Menschen durch Strom in Sekunden ermordet worden sind, woraufhin das Wasser abgelassen und die Leichen durch hochgespannten Strom völlig rückstandsfrei verascht wurden. Dieser Befund war auch in einem offiziellen sowjetischen Report enthalten und wurde in der Staatszeitung "Prawda" veröffentlicht. Von dieser Version war lange nicht mehr die Rede. Feststellungen des Nürnberger Tribunals sind aber nach den Vertragswerken, die im Zuge des Beitritts der DDR zur BRD unterzeichnet wurden, auf Dauer "rechtsgültig und rechtswirksam" für die BRD, mögen auch neuere Forschungen und andere Bestimmungen entgegenstehen. Darf etwa diesem Bericht der Justizgehilfen Stalins innerhalb der EU im Moment widersprochen werden oder nicht? Die BRD darf offenbar nicht davon abgehen, dürfen es dann EU-Bürger?



Die Mitteilung, welche Definition die BRD dem Begriff "Holocaust" denn derzeit zuweist, ist auch aus anderen Gründen für mich wichtig. Eine Unklarheit in dieser Frage würde der gewünschten Rechtssicherheit nicht entsprechen. Schließlich ist es nach der Einführung des EU-Haftbefehls auch für einen Bürger Norwegens keineswegs ratsam, im Internet, in Gesprächen in der Kneipe oder in der Universität, in einem Leserbrief oder gar auf einer Versammlung geschichtliche Tatsachen anders darzustellen, als es der (leider undefinierten!) offiziellen Version der BRD entspricht. Immerhin stehen jahrelange Freiheitsstrafen auf der Äußerung abweichender historischer Thesen. Diese Androhung ist durchaus auch für einen norwegischen Staatsbürger von äußerster Brisanz, wie beispielsweise das Verfahren jenes Belgiers beweist, der aus seinem Heimatland an die streng urteilenden deutschen Gerichte ausgeliefert worden ist. Auch andere Beispiele der Anwendung der vereinfachten Auslieferung nach dem EU-Haftbefehl von Personen, denen Meinungsdelikte zur Last gelegt wurden, sind bekannt geworden. Unwidersprochen sind Berichte, nach denen wegen gewaltfreier Äußerung von historischen Thesen Gerichte der BRD Strafen sogar gegen die Rechtsanwälte von Angeklagten nach dem Meinungsstrafrecht Urteile von drei Jahren, fünf Jahren, sieben Jahren und sogar dreizehn Jahren aussprechen.



Bloß: Welches ist denn nun Ihre offizielle Version, die ein Bürger eines europäischen Staates ohne Sorge vertreten darf? Ich sehe mich für die politische Bildung einer Anzahl von Jugendlichen verantwortlich und kann ohne Hintergrundinformation keine politische Bildungsarbeit leisten, die diese jungen Menschen vor der gefürchteten deutschen Strafjustiz bewahren kann.



Besonderes Gewicht hat die Frage, welche Opferzahlen denn momentan als verbindlich gelten:

- Dr. Miklos Nyszli "Im Jenseits der Menschlichkeit": 48.000.000 - 33.000.000

- Gerstein, "Kronzeuge der ersten Stunde" in Nürnberg, in einer der 6 unterschiedlichen Versionen seiner Geständnisse: 25.000.000

- Dr Eitinger 11 Millionen jüdische Opfer von Giftgasmorden. Dagbladet (Norwegen), 24. Mai 1945.
- Film "Nuit et Brouillard": 9.000.000

- American Jewish Congress i New York Times 14 October 1999: 6.000.000

- Le Monde von 20.4. 1978, (alleine in Auschwitz): 5.000.000

- Eugen Kogon, "Der SS-Staat", 1988, (alleine in Auschwitz): 4.500.000

- Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung von 11.6.1992, alleine in Auschwitz: 1.500.000

- 26.07.1990 Allgem. Jüdische Wochen-Ztg. (Bonn) 4.000.000

- 19.08.1998 Chief Rabbi von Polen (Süddeutsche Zeitung) 6.000.000

- Prof. Rita Süßmuth, alleine in Auschwitz-Birkenau, 1989: 6.000.000

- 01.10.1946 IMT Document 008 USSR (Nurnberg Military Tribunal), alleine in Auschwitz: 4.000.000

- 02.02.1995 BUNTE Illustrierte (German Wochenmagazin) 1.400.000

- 31.12.1989 Pressac, Auschwitz, Technique ... (1st official report on Auschwitz, commissioned von der Beate-Klarsfeld-Stiftung) 928.000

- 27.09.1993 "Die Welt", alleine in Auschwitz 800.000

- 22.01.1995 Welt am Sonntag alleine in Auschwitz. 750.000

- 31.12.1994 Pressac, Die Krematorien ... (2nd official report on Auschwitz, commissioned by the Jewish Beate Klarsfeld Foundation) 470.000

- Ein polnisches Gericht verurteilt nach dem Krieg Wachpersonal und Verwaltung von Auschwitz: Mord an 300.000 Menschen verschiedener

Ethnien, Religionen und Ursachen der Verhaftung
- 17.08.1994 . Red Cross Arolsen (Ref. nbr.: 10824) 66.206

- Das Blatt Osteuropa in einen Artikel von Spiegel Redakteur Fritjof Meyer gibt an, 356.000 Juden seien in Auschwitz vergast worden, aber nicht in den bislang beschriebenen Gaskammern, sondern in zwei „Bauernhäusern“ außerhalb des Lagers. Angeblich sei Fritjof Meyer der einzige deutsche Revisionist, dessen „Verharmlosung" nicht durch die Staatsanwaltschaft angeklagt worden ist. Er hätte Rückendeckung durch hohe CDU-Politiker gehabt.



Ich bin gerne dazu bereit, eine von diesen Zahlen zu glauben (aber doch nicht alle zugleich!), wenn es denn die Deutschen selbst sind, die sie vertreten. In Bezug auf folgende Tatsache bin ich als Ingenieur des Maschinenbaus allerdings skeptisch. Es wird berichtet, in Treblinka seien 800.000 Menschen mit Auspuffgasen von Dieselmotoren ermordet worden. Hier habe ich als Ingenieur Probleme. Auspuffgase von Dieselmotoren enthalten einen hohen Anteil an Sauerstoff. Eine Tötung durch diese Gase ist also technisch nicht möglich und wurde auch noch nie berichtet. Bin ich durch meine Skepsis nun gefährdet, nach Deutschland ausgeliefert und zu hohen Haftstrafen verurteilt zu werden? Oder gestattet es die offizielle Auffassung der BRD, an unmöglichen Berichten zu zweifeln?


Herzliche Grüße
xxx

Antwort,Zitat:

DER PRÄSIDENT
DES BUNDESGERICHTSHOF


Der Bundespräsident des Bundesgerichtshof – 76125 Karlsruhe

Diverse Aktenzeichen --------->


Herrn
xxx
Norwegen
xxxx


Betr.: Ihr Schreiben vom 5. Juli 2009

Sehr geehrter Herr xxxx,

auf Ihr Schreiben vom 18. Juni 2009 teile ich Ihnen mit, dass es nicht zu den Aufgaben des Bundesgerichtshof gehört, außerhalb konkreter Verfahren Auskunft über Rechtsfragen zu geben oder Urteile anderer Gerichte zu bewerten. Sollten Sie Rechtsrat benötigen, so wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Unterschrift xxx