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Zu Lebzeiten war er eine der mächtigsten Gestalten des Dritten Reiches. Als Reichsinnenminister leitete er die gesamte deutsche Polizei, als Reichsführer-SS führte er die Parteielite des neuen Staates. Auch das KZ-Wesen stand unter seiner Verantwortung, so daß sich sein Name heute vor allem mit den Geschehnissen in den großen Lagern in Osteuropa verbindet. Sein Tod gibt Rätsel auf. Als Himmler am 23. Mai 1945 starb, befand er sich seit vier Tagen in britischer Gefangenschaft. Woher aber soll nach mehrfachen Leibesvisitationen die Zyankali-Kapsel gekommen sein, mit der er sich angeblich in einer britischen Dienststelle in Lüneburg das Leben genommen hat? Der Autor zeichnet die letzten Lebenstage des Reichsführers-SS nach und belegt faktenreich seine Hypothese, daß Himmler keineswegs Hand an sich selbst legte, sondern von den Briten umgebracht wurde.
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• Katrin Himmler (43), Großnichte von Heinrich Himmler („Reichsführer-SS“ und Chef-Organisator des Völkermords) heiratete einen "israelischen Juden", Sohn von Holocaust-Überlebenden. Über ihren Großonkel: „Ich habe nie Angst gehabt, dass ‘das böse Blut von Heinrich’ in mir ist.“ Sie denkt darüber nach, „eines Tages meinem Sohn die Geschichte über seinen Urgroßonkel Heinrich zu erzählen“. Quelle BILD
Die "Rassegesetze des Nationalsozialismus", wie festgelegt in den "Nürnberger NS-Gesetzen" von 1935 , gleichen fast aufs Haar den jüdischen Religionsgesetzen, die eine "Vermischung mit Nichtjuden" strengstens ablehnen. "Jüdischen" Israelis - die tatsächlich keine Juden aus Judäa sondern Khazaren aus dem Kaukasus sind - ist es heute in Israel gesetzlich verboten Nichtjuden zu heiraten.
Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird
- §1 (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Auslande geschlossen sind.
- (2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.
- § 2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes ist verboten.
- § 3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen und artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen.
- § 4 (1) Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
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- (2) Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz.
- § 5 (1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft.
- (2) Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft.
- (3) Wer den Bestimmungen der Paragraphen 3 und 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe oder mit beiden dieser Strafen bestraft.
- § 6 Der Reichsminister des Inneren erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderl. Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- § 7 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung, § 3 jedoch erst am 1. Januar 1936 in Kraft.
Gemäß dem Buch Zwischen Prophetie und Häresie: Jakob Franks Leben und Lehren (Seite 32) von Klaus Samuel Davidowicz ist das Symbol der Lehre der krytojüdischen, okkult-satanischen Sabbatianer/Franisten/Freimaurer eine Jakobsleiter, die in Franks Vorstellungen wie ein „V" aufgebaut ist.
Jerusalem - Weil er sich vor dem Sex mit einer Israelin als Jude ausgab, ist ein Palästinenser von einem israelischen Gericht der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Wie die Zeitung "Haaretz" am Dienstag berichtete, räumte der 30-Jährige ein, der Frau vorgegaukelt zu haben, er sei ein alleinstehender Jude und auf der Suche nach einer Freundin. Die Frau ging eine sexuelle Beziehung mit ihm ein, zeigte ihn aber an, als sie von seiner wahren Identität erfuhr. In Wirklichkeit war der in Ost-Jerusalem lebende Mann Araber und verheiratet.
Ein Gericht in Jerusalem verurteilte den Mann laut "Haaretz" am Montag zu 18 Monaten Haft, 30 weitere Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Er muss der jungen Frau, die er im September 2008 kennengelernt hatte, außerdem Schmerzensgeld zahlen. Die Richter erklärten, es handle sich nicht um einen "klassischen Vergewaltigungsfall unter Einsatz von Gewalt". Das Vergehen sei aber schwer genug, um eine Gefängnisstrafe zu rechtfertigen. Die Angabe einer falschen Identität vor sexuellen Beziehungen kann in einigen Ländern als Vergewaltigung gewertet werden, unter anderem in den USA.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,707600,00.html
Alle Nutten geben falsche Identitäten an. Warum werden diese nicht wegen "Vergewaltigung" verurteilt?
Rassenschande auf israelisch (22.07.10)
Alles Geschichten von gestern? Keineswegs. So meldete die OSTSEE-ZEITUNG in Berufung auf eine Meldung der israelischen Zeitung HAARTETZ, dass unlängst ein Palästinenser in Israel wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, weil er mit einer Jüdin geschlafen hatte. Tatsächlich hatte er die Frau keineswegs vergewaltigt, sondern ihr lediglich vorgemacht, dass er selbst auch Jude und auf der Suche nach einer festen Verbindung sei.
Man denke sich ein solches Urteil vom damaligen Volksgerichtshof und wie man im Moralin hiesiger Vergangenheitsbewältiger förmlich versinken würde, hätten diese Gelegenheit, einen solchen Fall für ihre Zwecke auszuschlachten.
So aber langt es in der Qualitätspresse nur fürs Kleingedruckte und eine Meldung unter ferner liefen, denn wenn zwei das Gleiche tun, ist dieses ja bekanntlich noch lange nicht dasselbe, vor allem wenn man die Moral für sich gepachtet hat.
Siehe auch Ostsee-Zeitung 21.07.10 S. 4