Sonntag, 8. April 2012

Führererlass - NaZi-Staatsbürgerschaft DEUTSCH


Warum leitet die Personal- und Wirtschaftsverwaltung Bundesrepublik (Art. 133 GG) die Zugehörigkeit ihres Personals mit Personalausweis bis heute aus Hitlers Führererlass ab?

DER SPIEGEL, 41/2003, S. 44 und 45:


Denn in seiner allerersten Verordnung hatte der Alliierte Kontrollrat im September 1945 zwar neben 24 anderen Bestimmungen auch jenes Gesetz aufgehoben, das Hitlers Machtfülle erst garantiert hatte - das so genannte Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das eigentlich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" hieß. Mit dem Ermächtigungsgesetz im Rücken konnte Hitler schalten und walten, wie er wollte - und als Gesetzgeber und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt nach Gutdünken Erlasse herausgeben. Beispielsweise den Führererlass über die Staatsangehörigkeit.


Welt-Online 25.08.03, Der Führer schützt die Mörder noch

Leon die Winter: Am 25. Mai 1943 wurde im Reichsgesetzblatt ein Führererlass veröffentlicht, der sechs Tage zuvor von Adolf Hitler unterzeichnet worden war. Der Erlass besteht aus zwei Paragrafen. Im ersten wird erklärt, dass "Deutschstämmige" Ausländer, die Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, der Deutschen Polizei oder der Organisation Todt sind, vom Tag ihrer Einstellung an, also rückwirkend, die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im zweiten Paragrafen wird mitgeteilt, dass der Reichsaußenminister die Ausführung dieses Erlasses übernimmt. Es ist ein schlichter bürokratischer Text, präzise, nüchtern und erbarmungslos effizient. Er machte mit einem Federstrich aus allen Ausländern in Deutschem Kriegsdienst Deutsche Staatsbürger. [..] Die Bundesrepublik Deutschland hat es bis zum heutigen Tag abgelehnt, die Klauseln des Führererlasses außer Kraft zu setzen. So haben sich in den Niederlanden geborene Kriegsverbrecher auf Deutschem Hoheitsgebiet ihrer Bestrafung entziehen können. [..] Die Bundesrepublik konnte und kann nicht ein einziges Argument dafür anführen, dass sie an den Klauseln des Führererlasses festhält. Es ging um eindeutige Fälle von Kriegsverbrechen, begangen von identifizierbaren Tätern, die sich in der Bundesrepublik in Sicherheit gebracht hatten - und dort, vielleicht sogar zu ihrer eigenen Verwunderung, auch eine sichere Bleibe fanden. Das Deutsche Grundgesetz lässt nicht zu, dass Deutsche Staatsbürger an andere Länder ausgeliefert werden. Sogar notorische Kriegsverbrecher werden [..] geschützt. Aber es handelte sich hier nicht um "Deutschstämmige" Deutsche. Es handelte sich um in den Niederlanden geborene und von ordentlichen niederländischen Gerichten verurteilte Niederländer, die von Adolf Hitler zu Deutschen Staatsbürgern erklärt worden waren. Ich gehe davon aus, dass auch Kriegsverbrecher anderer Nationalitäten durch den Führererlass vom 19. Mai 1943 geschützt wurden und werden. Ihre Zahl [..] Hunderte von Massenmördern belaufen. Zahllose Maßregeln des Führers sind nach dem Zweiten Weltkrieg für nichtig erklärt worden. An den Klauseln des Führererlasses vom 19. Mai 1943 jedoch wollte die Bundesrepublik nicht rütteln, so sehr andere Länder auch darauf drängten.

Leon die Winter ist Filmregisseur und Schriftsteller. 2002 erhielt er den WELT-Literaturpreis: Zuletzt erschien der Roman "Malibu".


Warum leiten BRD-Ideologen die Zugehörigkeit ihres Personals bis heute aus dem Führererlass über die Staatsangehörigkeit ab obwohl Schwarz-Rot-Gold die Farben der demokratischen Weimarer Republik sind?

Die Grundfreiheiten des AEUV (früher EG-Vertrags) sind angeblich konstitutives Element der Europäischen Union. Sie berechtigen als Teil des europäischen Primärrechts alle Unionsbürger und begrenzen dadurch sowohl die europäische Sekundärrechtssetzung als auch die nationale Rechtsdurchsetzung. Zu den Grundfreiheiten gehört das Verbot der Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit (Art. 18 AEUV)

Staatenloses Bundespersonal kann vermuten wer Staatsangehöriger der demokratischen Weimarer Republik ist, darf und kann es aber nicht bestimmen. Denn die Staatsangehörigkeit ergibt sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG), das die BRD sowenig ändern oder aufheben kann wie die bis heute gültige Weimarer Verfassung.

Wer hat das Dienstleistungsuntenehmen, bzw. die NGO Bundesrepublik ermächtigt "Staatlich-hoheitliche" Gewalt über Deutsche nach Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) auszuüben wenn sich diese nicht bewusstlos als Personal konkludent der Willkür der NGO Bundesrepublik in Deutschland unterworfen haben? Hitlers Führererlass?

Download Nazi-Staatsangehörigkeit DEUTSCH der BRD.pdf

http://www.pdf-archive.com/2012/04/08/nazi-staatsangehorigkeit-der-brd-1/