“Der Aufgabe, die das Dritte Reich der
Rechtsprechung stellt, kann diese nur gerecht werden, wenn sie bei der
Auslegung der Gesetze nicht am Wortlaut haftet, sondern in ihr Innerstes
eindringt und zu ihrem Teile mitzuhelfen versucht, dass die Ziele des
Gesetzgebers verwirklicht werden”, so hat der Große Strafsenat des
Reichtsgerichtes unter dem Vorsitz seines Präsidenten Bumke 1938 die
deutsche Richterschaft ermahnt. Und diese Ziele hießen, daran konnte
kein Jurist ernsthafte Zweifel hegen, brutale Unterdrückung politischer
Gegner, Kriegstreiberei, aggressiver Imperialismus, Rassenhass und
Völkermord. Um von moralischen Maßstäben vorsichtshalber einmal ganz zu
schweigen, wer nach zwölf Jahren Nazidiktatur auch nur einen Funken
juristischen Verstandes übrig behalten hatte, dem musste diese Realität
der NS-Justiz 1945 offenbar werden.”
Deutsche Veteranen reden Klartext - Wahrheit
vor 8 Jahren